Inhaltsstoffe |
Inhaltsstoffe pro Tagesdosis NRV¹
Acai-Beeren-Extrakt 50 mg
Acerola-Extrakt 240 mg
– davon Vitamin C 60 mg 65
Acker-Schachtelhalm 50 mg
Aprikosenkern-Pulver 50 mg
Beta-Carotin (Vitamin A) 1,2 mg
Bockshornkleesamen-Extrakt 150 mg
Coenzym Q10 50 mg
Kollagen 100 mg
Kupfer 500 μg 50
Kürbissamen-Extrakt 50 mg
Selen 40 μg 73
Silicium 53,5 mg
Vitamin B1 (Thiamin) 3,5 mg 318
Vitamin B2 (R5P; bioaktiv) 3 mg 214
Vitamin B3 (Nicotinamid; bioaktiv) 12 mg 74
Vitamin B5 (Pantothensäure) 10 mg
Vitamin B6 (P5P; bioaktiv) 2,3 mg 304
Vitamin B7 (D-Biotin; bioaktiv) 800 μg 1 600
Vitamin B9 Folsäure (5-MTHF; bioaktiv) 35 μg 18
Vitamin B12 (Methylcobalamin; bioaktiv) 10 μg 400
Zink
Kapselhülle: Hydroxypropylmethylcellulose, Acerola-Extrakt, Bockshornkleesamen-Extrakt 10:1, Kollagen-Rinderhydrolysat-Pulver, Bambussprossen-Extrakt, Kürbissamen-Extrakt 10:1, Acai-Beeren-Extrakt 4:1, Acker-Schachtelhalm, Aprikosenkernpulver, Coenzym Q10, Beta-Carotin, Nicotinamid, Zinkcitrat, Pyridoxal-5-Phosphat, Vitamin B1, Riboflavin-5-Phosphat, Kupferbisglycinat, Calciumpanthothenat, Methylcobalamin, D-Biotin, Natriumselenit, L-Methylfolat
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Verzehrempfehlung |
1-mal täglich 2 Kapseln. Optimal ist der Verzehr mindestens 15 Minuten nach einer Mahlzeit mit 250 ml stillem, lauwarmem Wasser oder wahlweise mit einem Teelöffel NORSAN-Öl zur Steigerung der Bioverfügbarkeit.
Tipp: Falls die Einnahme von Zink, auf nüchternen Magen, Übelkeit auslöst, empfehlen wir die Einnahme zur Mahlzeit.
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Hinweise |
Nahrungsergänzungsmittel: Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie für eine gesunde Lebensweise.
Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie für eine gesunde Lebensweise verwendet werden. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. Verschlossen, kühl, trocken und lichtgeschützt lagern.
Rechtlicher Hinweis:
Dieses Produkt dient der Ernährung und berührt deshalb nicht das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Ein guter Ernährungsstatus kann dem Organismus helfen Erkrankungen vorzubeugen oder diese zu überwinden. Alle zu dem Produkt getroffenen Aussagen beschreiben Eigenschaften und physiologische Wirkungen, die bei Konsumenten natürlicherweise unterschiedlich ausfallen können, und stellen keine Heil- oder Gesundheitsversprechen dar.
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